Batteriegesetz (BattG)
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien oder Akkus, die zum Betrieb notwendig sind. Im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Batterien oder Akkus sind wir als Vertreiber gemäß dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen.
Sie können Batterien und Akkus unentgeltlich hier zurückgeben:
bei einer öffentlichen Sammelstelle
dort wo Batterien und Akkus verkauft werden
Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden.
Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchstrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für: Pb für Blei; Cd für Cadmium; Hg für Quecksilber.
Diese chemischen Zeichen signalisieren, dass eine bestimmte Grenzmenge der angegebenen chemischen Stoffe in diesem Batterietyp überschritten wird:
Hg: mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber
Cd: mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium
Pb: mehr als 0,004 Gewichtsprozent Blei.
Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Weitere Hinweise zum Batteriegesetz finden Sie im Verbraucherbereich der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) www.grs-batterien.de.